
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferungen von Waren,
NEUWAREN und sonstigen Leistungen von „Motofunk-
Diese AGBs gelten ausschließlich!
Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bestimmungen des Kunden werden
nicht anerkannt, es sein denn, "Motofunk-
Der Internet-
§ 1 Vertragsschluss
Vertragsabschlüsse mit "Motofunk-
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Darstellung des Sortiments auf der Webseite von "Motofunk-
stellt kein rechtlich bindendes, lediglich ein unverbindliches Online-
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde bestellt online die von ihm gewünschte Ware und/oder Dienstleistung über die
Kontakt-
sowie über info@motofunk-
nach telefonischer Absprache mit "Motofunk-
unter02692/933854.
Die Bestellung ist nach der Bestätigung des erteilten Auftrags bindend!
Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen,
gerechnet ab Abgabe des Angebotes (Absendedatum)
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch,
dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.
Sonder-
sowie vom Kunden in Auftrag gegebene Helmumbauten und -
werden generell nicht zurückgenommen!
so kann der Kunde den Vergütungsanspruch herabsetzen und den Vertrag rückgängig machen.
"Motofunk-
"Motofunk-
den Kunden zum Ersatz der daraus entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.
Haftung
Für Schäden wegen Fehlens von Eigenschaften der in das Sortiment von
"Motofunk-
die "Motofunk-
sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind,
haftet "Motofunk-
Eine Haftung, für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind,
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.
Eine Haftung, insbesondere für Schäden,
die durch vom Kunden in Auftrag gegebenen bauliche Veränderungen bzw.
durch den vom Kunden gewünschten und ebenfalls in Auftrag gegebenen Eingriff
in sicherheitstechnische Bauteile entstehen können,
ist ausgeschlossen!
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Soweit nicht anderweitig vereinbart,
bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten eines Vertrages durch den Kunden
auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
"Motofunk-
Die Zustimmung wird in der Regel nur aus wichtigen Gründen versagt.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden,
so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Die Vertragspartner vereinbaren,
die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen,
welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.
Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke im Vertrag.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland!
Erfüllungsort ist der Sitz von "Motofunk-
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Terminvereinbarungen sind bindend!
Werden diese vom Kunden nicht 24 Stunden vorher abgesagt,
behält sich "Motofunk-
die dafür eingeplante Zeit dem Kunden mit ¬ 45,00.-
dies entspricht dem Entgeld einer Arbeitsstunde!
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von "Motofunk-
§ 4 Preise / Zahlungsmodalitäten
Der Kaufpreis wird sofort fällig.
Alle Preisangaben verstehen sich in EURO
einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich Kosten für Verpackung,
Versand und Transport.
Diese Kosten werden gesondert berechnet.
Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug ausschließlich durch Überweisung oder in bar zahlbar.
Die Versendung von Waren erfolgt grundsätzlich per Post und
zuzüglich eines von dem Kunden zu tragenden Versandkostenanteils.
Porto-
Porto-
Porto-
§ 5 Widerruf
Der Kunde ist berechtigt,
seine per Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen nach Erhalt
der NEUWARE zu widerrufen,
indem er die NEUWARE vollständig und nicht gebraucht in der Originalverpackung an
"Motofunk-
Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der NEUWARE.
Die Porto-
§ 6 Gewährleistung, Untersuchungs-
"Motofunk-
dass die im Sortiment angebotenen NEUWAREN der Zulieferer nicht mit Mängeln behaftet sind,
die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Der Kunde hat die NEUWAREN unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und,
wenn sich ein Mangel zeigt,
dies "Motofunk-
schriftlich mitzuteilen.
Gleiches gilt für später entdeckte Mängel.
Ist der Kunde kein Kaufmann, trifft ihn die Rügeobliegenheit nur bei offensichtlichen Mängeln.
Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, gilt die NEUWARE als genehmigt.
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und
beginnt mit der Übergabe der NEUWAREN an den Kunden.
Mängel der gelieferten NEUWAREN werden von "Motofunk-
nach entsprechender Mitteilung des Kunden innerhalb dieser Gewährleistungsfrist behoben.
Dies geschieht nach Wahl von "Motofunk-
durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch den jeweiligen Hersteller.
Kommt ein Paket sichtbar beschädigt beim Kunden an,
muss es in Gegenwart des Postbeamten geöffnet werden.
Der Postbeamte stellt eine Schadensbestätigung aus.
Bei versteckten Transportschäden, also Schäden,
die der Kunde erst nach dem Öffnen festgestellt hat,
muss der Kunde das Paket zur Post bringen und dort eine Schadensaufnahme machen lassen.
Ohne diese Unterlage ist eine Schadensregulierung nicht möglich.
Unfrei zurückgesandte Ware kann nicht angenommen werden.
Gelingt ein Nachbesserungsversuch bei NEUWAREN nicht innerhalb einer angemessenen Frist
und schlägt auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden angemessen gesetzten Frist fehl,
