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Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferungen von Waren,

NEUWAREN und sonstigen Leistungen von „Motofunk-Eifel“ Motorradzubehör".

Diese AGBs gelten ausschließlich!

Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sein denn, "Motofunk-Eifel" hat im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

Der Internet- als auch Telefon-Kunde ist angehalten bei einer Bestellung die AGBs anzuerkennen und zu bestätigen.

§ 1 Vertragsschluss

Vertragsabschlüsse mit "Motofunk-Eifel Motorradzubehör"

erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Darstellung des Sortiments auf der Webseite von "Motofunk-Eifel Motorradzubehör"

stellt kein rechtlich bindendes, lediglich ein unverbindliches Online-Angebot dar.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Kunde bestellt online die von ihm gewünschte Ware und/oder Dienstleistung über die

Kontakt-, Bestellmöglichkeit der www.motofunk-eifel.de.

sowie über info@motofunk-eifel.de oder

nach telefonischer Absprache mit "Motofunk-Eifel Motorradzubehör"

unter02692/933854.

Die Bestellung ist nach der Bestätigung des erteilten Auftrags bindend!

Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen,

gerechnet ab Abgabe des Angebotes (Absendedatum)

durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch,

dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

Sonder- und Einzelanfertigungen

sowie vom Kunden in Auftrag gegebene Helmumbauten und -Einbauten

werden generell nicht zurückgenommen!

so kann der Kunde den Vergütungsanspruch herabsetzen und den Vertrag rückgängig machen.

"Motofunk-Eifel Motorradzubehör" haftet nicht für Mangelfolgeschäden!

"Motofunk-Eifel Motorradzubehör" behält sich für den Fall einer unbegründeten Mängelrüge,

den Kunden zum Ersatz der daraus entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.

Haftung

Für Schäden wegen Fehlens von Eigenschaften der in das Sortiment von

"Motofunk-Eifel Motorradzubehör" aufgenommenen NEUWAREN,

die "Motofunk-Eifel Motorradzubehör" zugesichert hat bzw. die Zulieferer zugesichert haben,

sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind,

haftet "Motofunk-Eifel Motorradzubehör".

Eine Haftung, für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind,

für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.

Eine Haftung, insbesondere für Schäden,

die durch vom Kunden in Auftrag gegebenen bauliche Veränderungen bzw.

durch den vom Kunden gewünschten und ebenfalls in Auftrag gegebenen Eingriff

in sicherheitstechnische Bauteile entstehen können,

ist ausgeschlossen!

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Soweit nicht anderweitig vereinbart,

bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten eines Vertrages durch den Kunden

auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von

"Motofunk-Eifel Motorradzubehör".

Die Zustimmung wird in der Regel nur aus wichtigen Gründen versagt.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden,

so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Die Vertragspartner vereinbaren,

die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen,

welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.

Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke im Vertrag.

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland!

Erfüllungsort ist der Sitz von "Motofunk-Eifel Motorradzubehör" in RP

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Terminvereinbarungen sind bindend!

Werden diese vom Kunden nicht 24 Stunden vorher abgesagt,

behält sich "Motofunk-Eifel" generell vor,

die dafür eingeplante Zeit dem Kunden mit ¬ 45,00.- zu berechnen -

dies entspricht dem Entgeld einer Arbeitsstunde!

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von "Motofunk-Eifel Motorradzubehör".

§ 4 Preise / Zahlungsmodalitäten

Der Kaufpreis wird sofort fällig.

Alle Preisangaben verstehen sich in EURO

einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich Kosten für Verpackung,

Versand und Transport.

Diese Kosten werden gesondert berechnet.

Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug ausschließlich durch Überweisung oder in bar zahlbar.

Die Versendung von Waren erfolgt grundsätzlich per Post und

zuzüglich eines von dem Kunden zu tragenden Versandkostenanteils.

Porto-/Versandkosten Deutschland: EUR 7,50.-

Porto-/Versandkosten Ausland EU: EUR 22,00.-

Porto-/Versandkosten Ausland Nicht-EU: ab EUR 32,00.-

§ 5 Widerruf

Der Kunde ist berechtigt,

seine per Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen nach Erhalt

der NEUWARE zu widerrufen,

indem er die NEUWARE vollständig und nicht gebraucht in der Originalverpackung an

"Motofunk-Eifel Motorradzubehör" zurücksendet.

Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der NEUWARE.

Die Porto- und Versandkosten trägt der Kunde.

§ 6 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten

"Motofunk-Eifel Motorradzubehör" gewährleistet,

dass die im Sortiment angebotenen NEUWAREN der Zulieferer nicht mit Mängeln behaftet sind,

die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder

nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Der Kunde hat die NEUWAREN unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und,

wenn sich ein Mangel zeigt,

dies "Motofunk-Eifel Motorradzubehör" innerhalb von 7 Tagen unter Beschreibung des Mangels

schriftlich mitzuteilen.

Gleiches gilt für später entdeckte Mängel.

Ist der Kunde kein Kaufmann, trifft ihn die Rügeobliegenheit nur bei offensichtlichen Mängeln.

Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, gilt die NEUWARE als genehmigt.

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und

beginnt mit der Übergabe der NEUWAREN an den Kunden.

Mängel der gelieferten NEUWAREN werden von "Motofunk-Eifel Motorradzubehör"

nach entsprechender Mitteilung des Kunden innerhalb dieser Gewährleistungsfrist behoben.

Dies geschieht nach Wahl von "Motofunk-Eifel Motorradzubehör"

durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch den  jeweiligen    Hersteller.

Kommt ein Paket sichtbar beschädigt beim Kunden an,

muss es in Gegenwart des Postbeamten geöffnet werden.

Der Postbeamte stellt eine Schadensbestätigung aus.

Bei versteckten Transportschäden, also Schäden,

die der Kunde erst nach dem Öffnen festgestellt hat,

muss der Kunde das Paket zur Post bringen und dort eine Schadensaufnahme machen lassen.

Ohne diese Unterlage ist eine Schadensregulierung nicht möglich.

Unfrei zurückgesandte Ware kann nicht angenommen werden.

Gelingt ein Nachbesserungsversuch bei NEUWAREN nicht innerhalb einer angemessenen Frist

und schlägt auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden angemessen gesetzten Frist fehl,

Motorradfunk - Eifel
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